Allgemeine Geschäftsbedingungen der wrelax GmbH

Stand Februar 2022

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen enthalten die Bestimmungen, unter denen die wrelax GmbH (nachfolgend wrelax genannt) Lieferungen und Leistungen jeglicher Art im Verkehr mit Unternehmern erbringt. Die Art der Leistungen (Kauf-, Werk-, Wartungs- oder Dienstvertrag, Lizenznutzung) wird i. d. R. im Auftragsdokument als solche ausgewiesen.

1.2 Die Lieferungen und Leistungen von wrelax unterliegen ausschließlich den Geschäftsbedingungen der wrelax. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wrelax ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3 Ein Vertrag kommt mit Buchung eines Angebots unter Preismodelle durch den Kunden oder mittels schriftlicher Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung von wrelax beim Kunden zustande, spätestens jedoch mit der Nutzung der wrelax App durch den Kunden oder durch Erbringung der Lieferungen und Leistungen durch wrelax.

1.4 Weitere Einzelheiten für Lieferungen und Leistungen – wie z. B. Leistungsbeschreibung, Terminplan, Honorar oder Sondervereinbarungen werden in dem Auftragsdokument geregelt. Hieraus können sich auch weitere Bedingungen ergeben, die von wrelax bereitgestellt und als Anlagen,- und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrags werden.

1.5 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen eines Auftragsdokuments haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2 Zahlungsbedingungen, Preis

2.1 Die Lieferungen und Leistungen werden auf Zeit- und Materialbasis oder zum Festpreis in Rechnung gestellt. Es können zusätzliche Gebühren (z. B. Reisekosten) berechnet werden. wrelax wird den Kunden im Einzelfall über derartige zusätzliche Gebühren im Voraus informieren.

2.2 Bei dem für eine wrelax Nutzerlizenz zu bezahlendem Betrag handelt es sich um ein Abonnement für eine bestimmte Laufzeit der Lizenz festgelegte Gebühr, soweit nicht anders vereinbart, über 12 Monate. Einmalgebühren für eine Lizenz müssen ggf. ausdrücklich vereinbart werden.

2.3 Bei Software-Abonnements ist im monatlichen Mietpreis die Lizenz- und Wartungsgebühr für diesen Monat enthalten. Sofern nicht ausdrücklich abweichende Konditionen schriftlich vereinbart werden, verlängert sich ein Software-Abonnement nach der nach Preisliste gebuchten Laufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn er nicht einen Monat vor Laufzeitende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. wrelax kann den Abschluss oder die Verlängerung eines Software-Abonnements von der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift Mandats oder der Hinterlegung einer Firmenkreditkarte abhängig machen.

2.4 Bei Leistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie ggf. entstehende Wartezeiten zu den jeweils vereinbarten Vergütungssätzen sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen berechnet. Sonstige Aufwendungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.

2.5 Vorausbezahlte Services und Events müssen vom Kunden während der vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Sofern nicht abweichend geregelt, erhält der Kunde keine Gutschrift oder Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Services und Events.

2.6 Die Rechnungsstellung erfolgt bei laufenden Projekten mit Teilrechnungen monatlich zum Ende des jeweiligen Kalendermonats oder sonst nach Durchführung der Leistung.

2.7 Für kundenindividuelle Auftragsentwicklungen (Werkvertrag) wird bei Auftragsannahme durch wrelax ein Teilbetrag von 30% der gesamten Vergütung in Rechnung gestellt, bei Fertigstellung weitere 30% und bei Abnahme durch den Kunden die restlichen 40%.

2.8 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Nach Fälligkeit der Rechnung werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% und nach Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens im Falle des Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.

2.9 Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz gesondert in Rechnung gestellt. Sollten weitere, z. B. ausländische, Steuern anfallen, werden auch diese in Rechnung gestellt.

2.10 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen von wrelax begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, die wrelax allerdings nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte ist wrelax in diesen Fällen berechtigt, für ausstehende Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung oder Stellung von für wrelax genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem ist wrelax berechtigt, die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der im Eigentum oder Miteigentum von wrelax stehenden Ware zu untersagen und deren Rückgabe an wrelax oder die Einräumung des Mitbesitzes auf Kosten des Kunden zu verlangen. Ein derartiges Verlangen gilt, soweit gesetzlich zulässig, nicht als Rücktritt vom Vertrag.

2.11 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 3 Einsatz von Personal

3.1 Der Kunde und wrelax werden jeweils Mitarbeiter einsetzen, die qualifiziert sind, die der jeweiligen Partei aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Im Übrigen sind die Parteien für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweils eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich.

3.2 wrelax ist berechtigt, Dritte (z. B. Lieferanten) oder verbundene Unternehmen als Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.

§ 4 wrelax Business Partner

4.1 wrelax hat mit bestimmten Partnern (“wrelax Business Partner”) Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung bestimmter Produkte und Services geschlossen. Soweit ein wrelax Business Partner Produkte und Services von wrelax vermittelt, gelten im Verhältnis zwischen Kunde und wrelax ausschließlich Bedingungen der zwischen Kunde und wrelax Business Partner geschlossenen Vereinbarung. wrelax ist weder für die Geschäftstätigkeit des wrelax Business Partners noch für irgendwelche Zusagen verantwortlich, die dieser dem Kunden gegenüber macht oder für Produkte und Leistungen, die der wrelax Business Partner unter eigenen Verträgen anbietet.

4.2 Hat wrelax selbst mit einem Kunden individuelle Preise verhandelt, lässt aber die geschuldeten Leistungen teilweise oder komplett durch einen wrelax Business Partner erbringen, dürfen durch diesen wrelax Business Partner keine anderen als die von wrelax mit dem Kunden vereinbarten Preise gegenüber dem Kunden abgerechnet werden. Eine Partnerpreisliste kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung. Gleiches gilt auch für mit wrelax durch Beteiligung verbundene Firmen.

§ 5 Abnahme von Werkleistungen

5.1 Bei allen einer Abnahme zugänglichen Leistungen kann wrelax eine schriftliche Abnahmeerklärung vom Kunden verlangen. Der Kunde nimmt Leistungen unverzüglich nach Maßgabe dieses § 5 ab. Dazu kann ein vom Kunden zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt werden.

5.2 Hat ein Werkvertrag mehrere, vom Kunden voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke getrennt abgenommen.

5.3 Werden in einem Werkvertrag Teilwerke definiert, so kann wrelax Teilwerke zur Abnahme vorstellen. Bei späteren Abnahmen werden allein das Funktionieren des neuen Teilwerks und das korrekte Zusammenwirken der früher abgenommenen Teilwerke mit dem neuen Teil-Werk geprüft.

5.4 Enthält der Vertrag die Erstellung eines Konzeptes, insbesondere für die Ausprägung, Änderung oder Erweiterung von Standardsoftware, so kann wrelax für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen.

5.5 Aufgrund von Fehlern in Geräten und Programmen anderer Hersteller, die nicht unter dem Vertrag geliefert werden, und/oder Bedienungsfehlern, die nicht durch die wrelax zu vertreten sind, können weder der Abnahmetest verlängert noch die Abnahme verweigert werden.

5.6 Der Kunde hat innerhalb von 15 Arbeitstagen das Leistungsergebnis zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Beschreibung und Angabe der Fehlersymptomatik mitzuteilen. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der produktive Einsatz oder die produktive Inbetriebnahme von (Teil-)Leistungen durch den Kunden gilt in jedem Falle als Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung.

5.7 wrelax beseitigt die laut Abs. 6 gerügten Mängel in einer der Schwere des Mangels angemessenen Frist. Nach Mitteilung der Mängelbeseitigung prüft der Kunde das Leistungsergebnis binnen fünf Arbeitstagen. Im Übrigen gilt Abs. 6 entsprechend.

5.8 Die Verpflichtung von wrelax zur Fehlerbeseitigung gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

§ 6 Inhalte der Nutzungsrechte bei Abonnements (Lizenzen)

6.1 Das Programm ist Eigentum von wrelax und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. Der Kunde erhält von wrelax ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Programms (Lizenz), wenn es rechtmäßig erworben wurde. Der Kunde ist berechtigt, 1.) das Programm in dem unten definierten Umfang zu nutzen und 2.) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie zur Unterstützung dieser Nutzung, zu erstellen und zu installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und diese Geschäftsbedingungen beachtet.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, (a) die Software oder Teile davon zu kopieren oder sonst zu vervielfältigen. Der jeweilige berechtigte Benutzer darf jedoch Sicherungskopien der Software für die Dauer seiner Nutzungszeit erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung erforderlich ist; (b) die Software oder Teile davon abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (c) von der Software abgeleitete Werke im Sinne des Urheberrechts zu erstellen oder schriftliches Material zu vervielfältigen, abzuändern, zu übersetzen oder hiervon abgeleitete Werke zu erstellen.

6.4 Übertragung von Rechten und Pflichten Der Kunde kann ein Programm und alle Lizenzrechte und -pflichten nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen einverstanden erklären. Wird das Programm übertragen, muss der Kunde auch eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen beifügen. Nach der Übertragung ist der Kunde nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

6.5 Einschränkung der Nutzung Das Recht zur Nutzung des Programms steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Gebühr (§ 2.2). Kommt der Kunde mit der Zahlung der Gebühr in Verzug, kann wrelax, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, dem Kunden die Nutzung des Programms nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bis zur vollständigen Zahlung untersagen.

6.6 Besondere Lizenzbedingungen, wrelax kann aufgrund von Vereinbarungen mit Dritten Teile seiner Software mit besonderen Lizenzbedingungen und/oder Verpflichtungen des Lizenznehmers versehen. Diese werden dem Lizenznehmer vorab zur Verfügung gestellt und müssen von diesem ggf. schriftlich gegenüber wrelax akzeptiert werden.

§ 7 Sonstige Eigentums- und Nutzungsrechte

7.1 In einem Auftragsdokument werden die Materialien, die dem Kunden gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang übergeben werden, spezifiziert. Materialien (Arbeitsergebnisse) sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform, wie z. B. Programme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen, Schulungsunterlagen und ähnliche Werke.

7.2 Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich wrelax zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Kunde an den Arbeitsergebnissen mit der vollständigen Zahlung der bis einschließlich zur Abnahme fälligen Teilbeträge ein einfaches Nutzungsrecht zu dem Zweck, seine internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm im Sinne des § 15 AktG verbunden sind („Konzernunternehmen“), im gleichen Umfang wie für die wrelax Standardsoftware. Die Nutzung ausschließlich zu Testzwecken ist vor der Abnahme in erforderlichem Umfang gestattet. Der Kunde ist berechtigt, notwendige Sicherungskopien der Arbeitsergebnisse zu erstellen. Jede Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.

§ 8 Gesundheitliche Voraussetzungen

8.1 Mitarbeitern, bei denen psychische oder physische Vorerkrankungen bestehen, sollten Rücksprache mit ihrem Arzt oder Therapeuten halten, bevor sie wrelax nutzen oder an den angebotenen Events und Präventionsprogrammen teilnehmen. wrelax oder die angebotenen Events und Präventionsprogramme ersetzen in keinem Fall eine erforderliche ärztliche oder therapeutische Betreuung. Bei akut Behandlungsbedürftigen psychischen oder physischen Erkrankungen ist eine Teilnahme an den Angeboten von wrelax nur nach Rücksprache mit einem Arzt und dessen Okay möglich.

8.2 Bei akut Behandlungsbedürftigen psychischen und physischen Erkrankungen handelt es sich um absolute Ausschlusskriterien. Wenn solche Einschränkungen zutreffen, dann sollte vor Teilnahme an diesem Kurs ein Arzt oder Therapeut konsultiert werden, der fallspezifisch und individuell entscheiden kann, ob eine Teilnahme an dem Programm sinnvoll ist.
Die Nutzung der wrelax Events und Präventionsprogrammen erfolgt auf eigenes Risiko.
Ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand ist in jedem Fall Grundvoraussetzung für die Nutzung von wrelax. Sind Vorerkrankungen bekannt, ist bitte zunächst ärztlichen Rat einzuholen, bevor mit der Nutzung begonnen werden kann. Dies gilt insbesondere bei physischen und psychischen Erkrankungen.

§ 9 Gewährleistung

9.1 wrelax gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen. wrelax gewährleistet bei der Nutzung von Standardprogrammen (Lizenzen), dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht; eine solche Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

9.2 Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Kunden wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Programmen und Materialien der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. wrelax gewährleistet daher weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung eines Programms oder Services.

9.3 Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab Leistungserbringung bzw. Lieferung bzw. Abnahme, mit Ausnahme der in § 10.8 geregelten Fälle.

9.4 Bei Kaufverträgen hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Prüfung oder die form- und fristgerechte Anzeige, stehen ihm keine Ansprüche aus Mängeln zu. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt bei wrelax an.

9.5 Bei berechtigten Mängelrügen ist wrelax nach eigener Wahl zur Nacherfüllung entweder durch Lieferung fehlerfreier Ersatzware oder durch Nachbesserung verpflichtet. Ausgetauschte Teile werden Eigentum von wrelax. wrelax ist berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern.

9.6 Kommt wrelax der Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht nach, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, nachdem er wrelax eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertreten müssen.

9.7 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in § 10. Auch in diesem Fall haftet wrelax aber nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.

9.8 Eine Gewährleistungspflicht von wrelax entfällt, wenn Mängel nicht vorliegen, d. h. insbesondere dann, wenn Fehler auf unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, natürlichem Verschleiß oder Eingriff des Kunden oder Dritter beruhen.

§ 10 Ausschluss und Begrenzung der Haftung

10.1 Für alle gegen wrelax gerichteten Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Wrelax im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die Haftung von wrelax für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.2 Im Falle der Haftung nach § 10.1 und einer Haftung ohne Verschulden haftet wrelax nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Kunden ist unzulässig.

10.3 Für Verzögerungsschäden haftet wrelax bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des Netto-Auftragswertes.

10.4 Im Falle der Haftung nach § 10.1 und einer Haftung ohne Verschulden haftet wrelax pro Schadensfall bis zu einem Betrag von 30.000,00 EUR oder, wenn der Wert der schadenverursachenden Leistung höher ist, bis zur Höhe des Preises der schadenverursachenden Leistung. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

10.5 Im Falle der Haftung nach § 10.1 und einer Haftung ohne Verschulden haftet wrelax nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn wrelax über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare und Folgeschäden handelt.

10.6 Der Haftungsausschluss gemäß den vorstehenden Absätzen gilt in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von wrelax.

10.7 Sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen wrelax verjähren zwölf Monate nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme bzw. Leistungserbringung, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von dem Anspruch begründenden Umständen oder der Person des Ersatzpflichtigen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und in den in § 10.8. genannten Fällen.

10.8 Die Regelung der §§ 10.1 bis 10.7 sowie § 9.3 gelten nicht bei einer Gefährdungshaftung, wenn eine Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 11 Datenverarbeitung für eigene Zwecke

11.1 Der Kunde willigt ein, dass wrelax Kontaktinformationen zum Zwecke der Durchführung und Förderung der Geschäftsbeziehung (einschließlich Marketingzwecken) zwischen dem Kunden und den wrelax Unternehmen verarbeitet und nutzt (im Folgenden in dieser Ziffer „Verwendungszweck“ genannt). Kontaktinformationen sind geschäftsbezogene Kontaktinformationen, die wrelax durch den Kunden zugänglich gemacht werden; dazu gehören u. a. Namen, Berufsbezeichnungen, Geschäftsadressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Mitarbeitern und Vertragspartnern des Kunden. wrelax Unternehmen sind die wrelax GmbH mit Sitz in Langenfeld (Deutschland), deren verbundene Unternehmen und wrelax Business Partner, sowie deren Subunternehmer.

11.2 Der Kunde willigt ferner ein, dass Kontaktinformationen im Rahmen des Verwendungszwecks den wrelax Unternehmen zugänglich gemacht und durch diese verarbeitet und genutzt werden können. wrelax wird in diesem Zusammenhang sämtliche Kontaktinformationen im Rahmen der anwendbaren Vorschriften zum Datenschutz und zur elektronischen Kommunikation im Rahmen des Verwendungszwecks verarbeiten und nutzen.

11.3 Sofern aufgrund der Vorschriften zum Datenschutz und zur elektronischen Kommunikation erforderlich, sichert der Kunde zu, die vorherige Zustimmung der Kontaktpersonen eingeholt zu haben bzw. einzuholen und diese entsprechend informiert zu haben bzw. zu informieren. Damit stellt der Kunde sicher, dass wrelax Unternehmen die Kontaktinformationen im Rahmen des Verwendungszwecks verarbeiten und nutzen können und mit den Kontaktpersonen, z. B. auch per E-Mail, Kontakt aufnehmen können.

11.4 Der Kunde stimmt der Übermittlung von Kontaktinformationen in Länder außerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unter der Maßgabe zu, dass wrelax durch geeignete Maßnahmen ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellt. Dies kann z. B. durch Abschluss der von der EU-Kommission veröffentlichten Standardvertragsklauseln oder sonstigen von der zuständigen Datenschutzbehörde freigegebenen vertraglichen Vereinbarungen erfolgen.

§ 12 Mitwirkungspflichten und Ressourcen des Kunden

12.1 Die Mitwirkungsleistungen des Kunden sind Voraussetzung für die planmäßige und erfolgreiche Leistungserbringung durch wrelax.

12.2 Der Kunde wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, IT-Systeme, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt sowie die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung der vorgenannten Ressourcen beschafft. Er gewährt wrelax unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Software und zu den IT-Systemen. Er beantwortet Fragen und prüft Ergebnisse.

12.3 Der Kunde benennt schriftlich einen Ansprechpartner für wrelax und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei wrelax. Die Mitarbeiter des Kunden, deren Tätigkeit erforderlich ist, sind in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten freizustellen.

12.4 Der Kunde testet Arbeitsergebnisse gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Leistungen, die er im Rahmen der Nacherfüllung und der Pflege erhält.

12.5 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde für sämtliche Daten und Inhalte von Datenbanken, die der Kunde im Zusammenhang mit den Leistungen unter dem Vertrag zur Verfügung stellt, die Auswahl von Maßnahmen und Kontrollen betreffend Zugang, Sicherheit, Verschlüsselung, Nutzung und Übermittlung von Daten und aller gespeicherter Daten verantwortlich.

12.6 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Arbeitsergebnisse mit Störungen behaftet sind (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können die Mitarbeiter der wrelax immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.

12.7 Der Kunde wird die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllen. Ergänzende Regelungen enthält ggf. der Einzelvertrag. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig und entstehen dadurch Schäden, Verzögerungen und/oder Mehraufwand, haftet wrelax für solche Schäden nicht und kann wrelax – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Preise/Gebühren verlangen. Ferner kann wrelax dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten setzen, nach deren Ablauf wrelax zur Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Eine automatische Vertragsaufhebung nach Ablauf der Frist erfolgt jedoch nicht.

§ 13 Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien

13.1 Der Kunde und wrelax stimmen überein, dass 1. der Kunde nicht das Recht hat, Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen von wrelax in der Werbung oder in Veröffentlichungen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von wrelax zu benutzen; 2. der Austausch vertraulicher Informationen einer separaten schriftlichen Vereinbarung bedarf; 3. jede Partei der anderen nur die Lizenzen und Rechte einräumt, die ausdrücklich spezifiziert und vereinbart werden. Darüber hinaus werden keinerlei Lizenzen oder Rechte (einschließlich solcher zur Nutzung von Patenten) eingeräumt; 4. eventuelle Meinungsverschiedenheiten oder Beanstandungen zunächst im partnerschaftlichen Sinne einer Lösung zugeführt werden sollen. Insbesondere wird jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung unternimmt, der anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen; 5. Ansprüche aus dem Vertrag – so weit nicht in § 9 oder § 10 abweichend geregelt – einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, für die eine längere Frist zwingend gesetzlich vorgesehen ist; 6. mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen, verantwortlich ist; 7. die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen von wrelax, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei bedarf. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Veräußerung eines Unternehmensteils von wrelax, die alle wrelax Kunden gleichermaßen betrifft, wird nicht als Abtretung im vorbenannten Sinne betrachtet. Darüber hinaus kann ein Dritter keinerlei Rechte aus dem Vertrag ableiten; 8. der Kunde nicht berechtigt ist, Leistungen unter dem Vertrag oder Teile hiervon entgegen den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen; 9. der Kunde die Verantwortung, für die durch den Einsatz der Services angestrebten und damit erzielten Ergebnisse trägt. Die organisatorische Einbindung der Materialien von wrelax in den Betriebsablauf des Kunden ist von diesem eigenverantwortlich vorzunehmen; 10. der Kunde wrelax ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen (einschließlich Remote Access) gewährt sowie Informationen, Mitarbeiter und sonstige Ressourcen bereit stellt, soweit dies zur Leistungserbringung durch wrelax erforderlich ist; 11. beide Parteien für die Einhaltung der jeweils für sie anwendbaren Import- und Exportgesetze und Bestimmungen (einschließlich US-Bestimmungen, die ein Exportverbot bzw. eine Einschränkung hinsichtlich bestimmter Nutzungsarten oder Nutzern vorsehen) verantwortlich sind.

13.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wrelax die Leistungsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benennt und insbesondere in Webseiten, Printmedien und sonstigen Werbematerialien auf die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden hinweist.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

14.1 wrelax behält sich das Eigentum an gelieferter Ware vor, bis alle Forderungen von wrelax aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen und einschließlich etwaiger Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche aus Wechseln oder Schecks beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zugunsten von wrelax, wenn einzelne oder alle Forderungen von wrelax in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.

14.2 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ausreichend und insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware betreffenden Schadensfall werden hiermit bereits in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an wrelax abgetreten, die diese Abtretung annimmt.

14.3 Verpfändung, Einräumung von Sicherungseigentum oder andere Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind dem Kunden nicht gestattet. Von einer etwaigen Pfändung Dritter oder einem sonstigen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und sonstige rechtserhebliche Ereignisse, die die Rechte von wrelax beeinträchtigen könnten, hat der Kunde wrelax unverzüglich zu unterrichten.

§ 15 Kündigung

15.1 Der Vertrag ist aus wichtigem Grund fristlos schriftlich vom Kunden oder wrelax kündbar, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen - auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung jedoch ausgeschlossen.

15.2 Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Leistungen sowie die bis dahin gelieferte Materialien (im Falle der außerordentlichen Kündigung aus einem von wrelax zu vertretendem Grunde nur diejenigen Materialien, die für den Kunden nutzbar sind) zu bezahlen, sowie wrelax sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen des Vertrags oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

15.3 Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht befristet sind, gelten sie nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort; dies gilt auch für eventuelle Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte.

§ 16 Schriftformerfordernis

Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

§ 17 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht

17.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von wrelax. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von wrelax. wrelax ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

17.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und wrelax gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.3 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im Internationalen Warenkauf (CISG) mit folgenden Sonderregelungen: (a) Vertragsänderungen oder -aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden über die Aufgabe dieser Schriftformvereinbarung. (b) Im Falle der Lieferung vertragswidriger Ware steht dem Kunden das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadenersatzansprüche gegen wrelax ausgeschlossen sind oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen ist wrelax zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder die Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden besteht.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft. Die Parteien verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen, eine einverständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

§ 19 Maßgebende deutsche Fassung

Die englische Version dieser Geschäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur Verfügung gestellt. Die deutsche Fassung ist die allein maßgebende und für die Auslegung allein verbindlich.